vertrag-handwerk: das sachverständige(n)büro    
         
   

Der moderne Begriff Vertragsmanagement besteht unstrittig aus den beiden Wörtern Vertrag und Management und bedeutet eigentlich: mit einem Vertrag etwas unternehmen und zustande bringen.

Dazu muss man den Arbeitsbereich Vertrag verstehen und beherrschen, man muss das Arbeitswerkzeug Vertrag ebenso selbstverständlich wie ein Handwerker sein Werkzeug anwenden können.

So ist der Begriff Vertrag-Handwerk zu verstehen: ein aufgrund seiner Ausbildung und Berufserfahrung kompetenter „Handwerker“, der die erforderlichen vertraglichen „Werkzeuge/Strukturmittel“ in seiner „Werkzeugkiste“ bereithält und auch weiß, welches Werkzeug in welcher Situation erforderlich ist.

Und wie man das Werkzeug richtig anwendet bzw. einsetzt.

Ein wesentlicher Bereich des Vertrag-Handwerkes ist es, die „Planung der Planung“, die Koordination der Planung und die Kontrolle der Planung vertraglich festzuschreiben.

Je klarer die Planungsaufgaben formuliert sind, desto eher sind die Zielvorstellungen des Bauherrn/Auftraggebers und eine Wirtschaftlichkeit mit den erwünschten Anforderungsprofilen an die geforderten Qualitäten erreichbar.

Jede Planungsaufgabe und Bauaufgabe gliedert sich in eine Vielzahl von Teilaufgaben, jede Teilaufgabe kann aus einer Vielzahl von einzelnen Planungsschritten, Bauteilen und Bausteinen bestehen.
Hierfür sind im Rahmen der Planung alle Anspruchsqualitäten zu definieren und vertraglich festzuschreiben.

Nur mit inhaltlich und strukturell klaren Anforderungsprofilen (Werkverträge, Planungs-Leistungsbilder, Verdingungsunterlagen und Ausschreibungen) werden die geforderten Qualitäten von baulichen Leistungen definiert und die Voraussetzungen für ein späteres Durchsetzen des Qualitätsanspruches geschaffen.
Eindeutige Zielformulierungen, Abgrenzungen der Leistungen von Planern und ausführenden Firmen, Abgrenzungen der Leistungen zwischen ausführenden Firmen und eine Detaillierung der erforderlichen Nebenleistungen ausführender Firmen müssen kompetent erarbeitet werden.

Planungen bestehten aus Planungsaufgaben. 

Planungsaufgaben müssen in Planungsbereiche aufgeteilt werden, deren Leistungsbilder auf das Projektziel ausgerichtet, d.h. für das Projektziel optimiert werden, sodass die Leistungspflichten der Planungsbeteiligten eindeutig definiert  sind und somit auch eingefordert werden können. 

Diesen Leistungspflichten der Planungsbeteiligten bei einer erfolgreichen Leistungserfüllung  steht eine angemessen Vergütung entsprechend den Regelungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), d.h. eine leistungsgerechte Honorarforderung, gegenüber.    

Hierfür müssen die Parameter für Zuschläge bei Planungsleistungen im Bestand und bei einer Gebrauchswertanpassung, die anrechenbaren Baukosten und erforderliche besondere Leistungen bewertet und vereinbart werden.                  

Planungsleistungen müssen auf unterschiedliche Planungsbeteiligte aufgeteilt werden. Die Auswirkungen der Einschaltung von Spezilisten müssen bewertet werden. Sonderleistungen und Gutachterleistungen müssen beschrieben werden.

Planungsleistungen und Leistungsbilder müssen honorartechnisch bewertet werden.

Eine Planung ist auch zu betreuen.

Der Vertrag-Handwerker, das Ingenieurbüro richter–projekt hat Strategien für die anstehenden Aufgaben der Vertragsgestaltung und Honorarbewertung von Ingenieurleistungen im Bauwesen entwickelt und bietet entsprechende Lösungen an:

  • als freier Sachverständiger für Honorare im Bauwesen tätiger Ingenieure erstattet der Büroinhaber Dipl.-Ing. Architekt T.U (Nr. 9.913/86 AKN) Lothar Richter Gutachten zu folgenden beispielhaften Aufgabenstellungen: 
    • Bewertung der Grundlagen des Honorars,
    • Bewertung der anrechenbaren Kosten,
    • Bewertung der Leistungserfüllung von Grundleistungen,
    • Bewertung der Erfordernis besonderer Leistungen
    • Bewertung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz,
    • Bewertung von Honorarzuschlägen,
    • Bewertung von Leistungsänderungen,
    • Bewertung von Leistungsstörungen und Unterbrechungen,
    • Bewertung von Honorarforderungen und Honorarrechnungen.
  • für den Bereich Vertragsmanagement stehen für (nahezu) jeden Planungsbereich   Werkverträge mit einer detaillierten Aufteilung der Honorarbewertung des Leistungsbildes zur Verfügung, durch die die geschuldete Optimierung der Planungsprozessen und von Bauabläufen durch die Fixierung von Leistungspflichten der Planungsbeteiligten eingefordert werden kann.
  • die sogenannte "Steinfort-Tabelle" wurde als "Tabellarische HOAI 2009" in Form eines tabellarischen Abgleiches der Gebührentatbestände des Preisrechtes    mit dem Umfang der geschuldeten Leistung weiterentwickelt.
  • für die Definition von Parameter zur Honorarermittlung stehen eindeutige Abrechnungsgrundlagen und Anwendungsbeispiele zur Verfügung.
  • für den Bereich Vertragsmanagement zur VOB/VOL wurden Vergabehandbücher entwickelt, in dem für unterschiedliche Vergabefälle Strukturmittel, Verdingungsunterlagen und Vertragsregelwerke enthalten sind.